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   VGH Bayern, 04.03.2019 - 11 ZB 18.1068   

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VGH Bayern, 04.03.2019 - 11 ZB 18.1068 (https://dejure.org/2019,5452)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.03.2019 - 11 ZB 18.1068 (https://dejure.org/2019,5452)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. März 2019 - 11 ZB 18.1068 (https://dejure.org/2019,5452)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 86 Abs. 3, § 88, § 113 Abs. 1 S. 4, § 124 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 3
    Unzulässige Fortsetzungsfeststellungsklage nach Erledigterklärung

  • Wolters Kluwer

    Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses nach Erledigterklärung des Klageverfahrens; Rechtmäßige Stilllegung eines Kraftfahrzeugs mangels K...

  • rewis.io

    Unzulässige Fortsetzungsfeststellungsklage nach Erledigterklärung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 86 Abs. 3 ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses nach Erledigterklärung des Klageverfahrens; Rechtmäßige Stilllegung eines Kraftfahrzeugs mangels Kindersicherung

  • rechtsportal.de

    Unzulässige Fortsetzungsfeststellungsklage zur Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses nach Erledigterklärung des Klageverfahrens (Stilllegung eines Kraftfahrzeugs); unzulässige Fortsetzungsfeststellungsklage; Amtshaftungsprozess; Kindersicherung; Stilllegung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Fortsetzungsfeststellungsklage nach Erledigungserklärung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2019 - 11 ZB 18.1068
    Weder die Anheimgabe, eine Erledigungserklärung abzugeben, noch das durch den Wegfall der Beschwer bzw. des Rechtsschutzbedürfnisses gerechtfertigte Erfordernis eines besonderen Fortsetzungsfeststellungsinteresses bei der Überprüfung erledigten Verwaltungshandelns stellt einen Verstoß gegen das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) dar (vgl. BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 = juris Rn. 30 ff.; HessVGH, B.v. 25.6.2014 - 7 A 1563/13.Z - juris Rn. 6).
  • VGH Hessen, 25.06.2014 - 7 A 1563/13
    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2019 - 11 ZB 18.1068
    Weder die Anheimgabe, eine Erledigungserklärung abzugeben, noch das durch den Wegfall der Beschwer bzw. des Rechtsschutzbedürfnisses gerechtfertigte Erfordernis eines besonderen Fortsetzungsfeststellungsinteresses bei der Überprüfung erledigten Verwaltungshandelns stellt einen Verstoß gegen das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) dar (vgl. BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 = juris Rn. 30 ff.; HessVGH, B.v. 25.6.2014 - 7 A 1563/13.Z - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2019 - 11 ZB 18.1068
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung kann die Absicht, eine Amtshaftungsklage zu erheben, ein schutzwürdiges Interesse an einer Fortsetzungsfeststellungsklage begründen, wenn sich der Verwaltungsakt nach Klageerhebung erledigt hat (vgl. BVerwG, B.v. 14.5.1999 - 6 PKH 3.99 - juris Rn. 4; U.v. 20.1.1989 - 8 C 30.87 - BVerwGE 81, 226 = juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.06.2007 - 4 B 25.07

    Geltendmachung einer Missachtung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2019 - 11 ZB 18.1068
    Es muss nicht damit rechnen, dass ein rechtskundiger Beteiligter dem richterlichen Vorschlag ohne eigene Prüfung und gegen seine Überzeugung folgt und darf keine die Neutralitätspflicht verletzende rechtliche Beratung leisten (vgl. BVerwG, B.v. 27.6.2007 - 4 B 25.07 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 3 C 5.07

    Erfordernis der Prüfung der Erfolgsaussichten der Revision bei einer

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2019 - 11 ZB 18.1068
    Gleiches gilt für die Frage, welche Handlungsoptionen für ihn im Falle einer Hauptsacheerledigung bestehen, darunter die Umstellung der Anfechtungsklage auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage, sowie den Umstand, dass bei einer Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO aus prozesswirtschaftlichen Gründen nicht anhand eingehender Erwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden ist (BVerwG, B.v. 24.6.2008 - 3 C 5.07 - juris Rn. 2), Beweise zu erheben oder schwierige Rechtsfragen zu klären sind (Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, § 161 Rn. 15 m.w.N.; vgl. BayVGH, B.v. 16.11.2010 - 20 BV 10.2130 - juris Rn. 2 u. B.v. 11.11.2016 - 15 B 16.1239 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 09.12.1981 - 8 C 39.80

    Verhältnis zwischen Fortsetzungsfeststellungsantrag und Erledigungserklärung;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2019 - 11 ZB 18.1068
    Eine Erledigungsklärung kann auch nicht - etwa wegen einer unmittelbar nachfolgenden Fortsetzungsfeststellungsklage - gemäß § 88 VwGO als stillschweigender Umstellungsantrag ausgelegt werden, da sich die beiden prozessualen Reaktionsmöglichkeiten auf die Erledigung des streitgegenständlichen Verwaltungsakts gegenseitig ausschließen (vgl. BVerwG, U.v. 9.12.1981 - 8 C 39.80 - NVwZ 1982, 560/561).
  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2019 - 11 ZB 18.1068
    Aus dem Vorbringen des Klägers ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, da er weder einen tragenden Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat (vgl. BVerfG, B.v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - NJW 2010, 1062/1063; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106/118).
  • VGH Bayern, 16.11.2010 - 20 BV 10.2130

    Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung; Grundsatz der

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2019 - 11 ZB 18.1068
    Gleiches gilt für die Frage, welche Handlungsoptionen für ihn im Falle einer Hauptsacheerledigung bestehen, darunter die Umstellung der Anfechtungsklage auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage, sowie den Umstand, dass bei einer Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO aus prozesswirtschaftlichen Gründen nicht anhand eingehender Erwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden ist (BVerwG, B.v. 24.6.2008 - 3 C 5.07 - juris Rn. 2), Beweise zu erheben oder schwierige Rechtsfragen zu klären sind (Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, § 161 Rn. 15 m.w.N.; vgl. BayVGH, B.v. 16.11.2010 - 20 BV 10.2130 - juris Rn. 2 u. B.v. 11.11.2016 - 15 B 16.1239 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 14.05.1999 - 6 PKH 3.99
    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2019 - 11 ZB 18.1068
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung kann die Absicht, eine Amtshaftungsklage zu erheben, ein schutzwürdiges Interesse an einer Fortsetzungsfeststellungsklage begründen, wenn sich der Verwaltungsakt nach Klageerhebung erledigt hat (vgl. BVerwG, B.v. 14.5.1999 - 6 PKH 3.99 - juris Rn. 4; U.v. 20.1.1989 - 8 C 30.87 - BVerwGE 81, 226 = juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2019 - 11 ZB 18.1068
    Aus dem Vorbringen des Klägers ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, da er weder einen tragenden Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat (vgl. BVerfG, B.v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - NJW 2010, 1062/1063; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106/118).
  • VGH Bayern, 11.11.2016 - 15 B 16.1239

    Kostenentscheidung nach Hauptsachenerledigung - Beurteilung von

  • BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 22.17

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Syrien; Flüchtlingsschutz; illegale

  • BVerwG, 21.06.2017 - 4 B 48.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 20.03.2018 - 1 B 5.18

    Erstattung von Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung zugunsten

  • VG Augsburg, 14.03.2022 - Au 9 K 22.84

    Wegen Erledigung unzulässige Klage gegen Verpflichtung zur Duldung des Betretens

    Das Gericht ist auch nicht nach § 86 Abs. 3 VwGO verpflichtet, beim Kläger ausdrücklich nachzufragen, ob er den Klageantrag umstellen wolle bzw. seine Klage aufrechterhalten wolle oder ihn dahingehend zu beraten (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2019 - 11 ZB 18.1068 - juris Rn. 15).
  • VG Würzburg, 28.02.2023 - W 6 K 22.1807

    Gerichtsbescheid, Zensus 2022, Haushaltebefragung, Verpflichtung zur Auskunft,

    Dies gilt insbesondere unter Berücksichtigung des Umstands, dass der Kläger trotz der Ausführungen in dem vorhergehenden Beschluss des Gerichts vom 22. Dezember 2022 und eines darauffolgenden - überobligatorischen - richterlichen Hinweises keinen Gebrauch von der Möglichkeit gemacht hat, den bisherigen Anfechtungsantrag entsprechend umzustellen, und insbesondere Gründe für das Vorliegen eines (Fortsetzungs-)Feststellungsinteresses dazutun (die Pflicht zur Nachfrage oder Hinweispflicht des Gerichts auf die Umstellung einer Anfechtungsklage zur Fortsetzungsfeststellungklage ausdrücklich verneinend BayVGH, B.v. 4.3.2019 - 11 ZB 18.1068 - BeckRS 2019, 3425 Rn. 15).
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